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Fischereirevier Antholz - Fischereiordnung Antholzer See Antholzer See    Abschnitt  Nr.157          

Fischereiordnung Antholzer See

Antholzer See    Abschnitt  Nr.157                           
Fläche 44,8 ha

Fischereiausübung:  01. Mai bis 30. September

Mindestmaße und geschützte Fische

  Fischart

Kürzel

Schonmaß

  Äsche

 (AS)

ganzjährig geschützt

  Marmorierte Forelle

 (MF)

ganzjährig geschützt

  Hybriden (Kreuzung)

 (HY)

35cm 

  Bachforelle

 (BF)

35cm

  Seeforelle

 (SF)

35cm 

  Bachsaibling

(BSA) 

25cm 

  Seesaibling

(SSA) 

25cm 

Das Mitnahmelimit beträgt höchstens 2 Salmoniden pro Tag, wobei unter den gefangenen Fischen höchstens ein Hybrid (Kreuzung marm. Forelle / Bachforelle) pro Tag entnommen werden darf! Die entnommenen Fische sind unverzüglich mit Art und Länge in die Fischwasserkarte einzutragen. Nach Erreichen der Höchstanzahl an Fischen darf nicht mehr weitergefischt werden. Das Hältern von gefangenen Fischen ist verboten. Geschützte Fische und Fische die in der Schonzeit gefangen werden oder das Mindestmaß nicht erreicht haben, sind schonend ins Gewässer zurückzusetzen.

Erlaubte Angelgeräte und Köder

  • Es darf nur mit einer Fliegenrute (Flugangel) gefischt werden
  • Trockenfliege; Nassfliege; künstliche Nymphe; Streamer - bei Bedarf darf zusätzlich auch ein künstlicher Springer verwendet werden, also max.2 Fliegen - alle ohne Widerhaken
  • Alle nicht angeführten Köder und Angelgeräte sind verboten! 
  • Fischen mit Belly Boat erlaubt!

Die Fischwasserkarte ist nach jedem Fischgang oder Nichtgebrauch bei der Ausgabestelle zurück zu erstatten. Des weiteren sind die Vorschriften des Landesfischereigesetzes Nr. 28/1978 und nachfolgende Änderungen einzuhalten. Die Aufseher werden nach jeder Kontrolle einen Sichtvermerk auf der Fischwasserkarte anbringen, außerdem ist Ihnen auf Anfrage die Fischerlizenz und der Fang vorzuführen. Bei Verstößen wird die Fischwasserkarte eingezogen.