Fischereiordnung Antholzer See
Antholzer See Abschnitt Nr.157
Fläche 44,8 ha
Fischereiausübung: 01. Mai bis 30. September
Mindestmaße und geschützte Fische
Fischart |
Kürzel |
Schonmaß |
Äsche |
(AS) |
ganzjährig geschützt |
Marmorierte Forelle |
(MF) |
ganzjährig geschützt |
Hybriden (Kreuzung) |
(HY) |
35cm |
Bachforelle |
(BF) |
35cm |
Seeforelle |
(SF) |
35cm |
Bachsaibling |
(BSA) |
25cm |
Seesaibling |
(SSA) |
25cm |
Das Mitnahmelimit beträgt höchstens 2 Salmoniden pro Tag, wobei unter den gefangenen Fischen höchstens ein Hybrid (Kreuzung marm. Forelle / Bachforelle) pro Tag entnommen werden darf! Die entnommenen Fische sind unverzüglich mit Art und Länge in die Fischwasserkarte einzutragen. Nach Erreichen der Höchstanzahl an Fischen darf nicht mehr weitergefischt werden. Das Hältern von gefangenen Fischen ist verboten. Geschützte Fische und Fische die in der Schonzeit gefangen werden oder das Mindestmaß nicht erreicht haben, sind schonend ins Gewässer zurückzusetzen.
Erlaubte Angelgeräte und Köder
Die Fischwasserkarte ist nach jedem Fischgang oder Nichtgebrauch bei der Ausgabestelle zurück zu erstatten. Des weiteren sind die Vorschriften des Landesfischereigesetzes Nr. 28/1978 und nachfolgende Änderungen einzuhalten. Die Aufseher werden nach jeder Kontrolle einen Sichtvermerk auf der Fischwasserkarte anbringen, außerdem ist Ihnen auf Anfrage die Fischerlizenz und der Fang vorzuführen. Bei Verstößen wird die Fischwasserkarte eingezogen.