Fischereiordnung Antholzer Bach
Antholzer Bach Abschnitt Nr.158
Fläche: 6,1 ha Länge: 10,2 km
Vom Antholzer See bis ca.50m unterhalb der Brücke bei Salomonsbrunn
Fischereiausübung: 01. April bis 30. September
Vorkommende Fischarten
Fischart |
Kürzel |
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Äsche |
(AS) |
NO KILL |
Marmorierte Forelle und deren Hybriden (Kreuzung) |
(MF) |
NO KILL |
Bachforelle |
(BF) |
NO KILL |
Bachsaibling |
(BSA) |
NO KILL |
Da der Antholzer Bach, bis auf einige wenige Ausnahmen, eigentlich immer für die Fischerei gesperrt waren, ist ein sehr alter Wildfischbestand vorhanden. Stolz können wir heute auf diesen guten und gesunden Bestand an heimischen Wildfischen zurückblicken. Um diesen guten Bestand an Wildfischen auch weiterhin so zu erhalten, ist im Antholzer Bach das Entnehmen von Salmoniden strengstens verboten. Der Bach ist eine reine CATCH&RELEASE Strecke und steht nur Fliegenfischern zur Verfügung.
Erlaubte Angelgeräte und Köder
Schonstrecke für Fischaufzucht im Antholzerbach Nr.158 - Fischen verboten
Von der Wasserfassung des E-Werks Antholz Oberstufe bis zum Kreuzungspunkt Bach-Hauptstrasse (unterhalb Gebäude Oberstufe), sowie alle Nebenbäche (Beschilderung).
Die Fischwasserkarte ist nach jedem Fischgang oder Nichtgebrauch bei der Ausgabestelle zurück zu erstatten. Des weiteren sind die Vorschriften des Landesfischereigesetzes Nr. 28/1978 und nachfolgende Änderungen einzuhalten. Die Aufseher werden nach jeder Kontrolle einen Sichtvermerk auf der Fischwasserkarte anbringen, außerdem ist Ihnen auf Anfrage die Fischerlizenz und der Fang vorzuführen. Bei Verstößen wird die Fischwasserkarte eingezogen.