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Fischereirevier Antholz - Fischereiordnung Antholzer Bach Antholzer Bach   Abschnitt  Nr.158          

Fischereiordnung Antholzer Bach

Antholzer Bach   Abschnitt  Nr.158                           
Fläche: 6,1 ha     Länge: 10,2 km
Vom Antholzer See bis ca.50m unterhalb der Brücke bei Salomonsbrunn                                                     

Fischereiausübung:  01. April bis 30. September

Vorkommende Fischarten

  Fischart

Kürzel

      

  Äsche

 (AS)

   NO KILL    

  Marmorierte Forelle und deren Hybriden (Kreuzung)

 (MF)

NO KILL

  Bachforelle

 (BF)

NO KILL

  Bachsaibling

(BSA) 

NO KILL

Da der Antholzer Bach, bis auf einige wenige Ausnahmen, eigentlich immer für die Fischerei gesperrt waren, ist ein sehr alter Wildfischbestand vorhanden. Stolz können wir heute auf diesen guten und gesunden Bestand an heimischen Wildfischen zurückblicken. Um diesen guten Bestand an Wildfischen auch weiterhin so zu erhalten, ist im Antholzer Bach das Entnehmen von Salmoniden strengstens verboten. Der Bach ist eine reine CATCH&RELEASE Strecke und steht nur Fliegenfischern zur Verfügung.

Erlaubte Angelgeräte und Köder

  • Es darf nur mit einer Fliegenrute (Flugangel) gefischt werden
  • Trockenfliege; Nassfliege; künstliche Nymphe; Streamer - bei Bedarf darf zusätzlich auch ein künstlicher Springer verwendet werden, also max.2 Fliegen - alle ohne Widerhaken
  • Alle nicht angeführten Köder und Angelgeräte sind verboten!

Schonstrecke für Fischaufzucht im Antholzerbach Nr.158 - Fischen verboten

Von der Wasserfassung des E-Werks Antholz Oberstufe bis zum Kreuzungspunkt Bach-Hauptstrasse (unterhalb Gebäude Oberstufe), sowie alle Nebenbäche (Beschilderung).

Die Fischwasserkarte ist nach jedem Fischgang oder Nichtgebrauch bei der Ausgabestelle zurück zu erstatten. Des weiteren sind die Vorschriften des Landesfischereigesetzes Nr. 28/1978 und nachfolgende Änderungen einzuhalten. Die Aufseher werden nach jeder Kontrolle einen Sichtvermerk auf der Fischwasserkarte anbringen, außerdem ist Ihnen auf Anfrage die Fischerlizenz und der Fang vorzuführen. Bei Verstößen wird die Fischwasserkarte eingezogen.